Richtig Zitieren

Wie zitiere ich richtig?

In zahlreichen Texten wird Bezug auf fremde Quellen genommen. Sei es, dass in einem wissenschaftlichen Artikel die Ideen bestimmter Autoren weitergesponnen werden oder sich in einem Roman Zitate aus anderen Büchern finden – ein Zurückgreifen auf die Leistungen von Dritten im eigenen Werk ist oftmals unumgänglich. Gerade in Studienabschlussarbeiten und Dissertationen ist die Verarbeitung fremden Gedankenguts ein unerlässlicher Bestandteil und Voraussetzung zur Anerkennung des eigenen Werkes. Um diese Zitierfreiheit gewährleisten zu können, weist das Urheberrecht eine entscheidende Einschränkung auf. Diese lautet nach § 51 UrhG:

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Diese so genannte Schrankenbestimmung gibt Autoren das Recht, andere Werke zitieren zu dürfen. Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Teilen eines Werkes – gegebenenfalls sogar von vollständigen Werken – in einer anderen selbständigen Arbeit ist ohne Einwilligung und Vergütung des Urhebers erlaubt, wenn dies dem allgemeinen kulturellen und wirtschaftlichen Fortschritt dient. Außerdem muss ein solches wissenschaftliches Zitat ausdrücklich und formal korrekt auf das zitierte Werk verweisen – anderenfalls macht man sich des Plagiats strafbar. Welche Konsequenzen ein solcher Verstoß gegen das Urheberrecht haben kann, haben die Plagiatsaffären um Karl-Theodor zu Guttenberg oder Silvana Koch-Merin allzu deutlich gezeigt. Damit Sie also beim Schreiben und Publizieren Ihrer Arbeit immer auf der sicheren Seite sind, erklären wir Ihnen im Folgenden, worauf es beim wissenschaftlichen Zitieren ankommt.

Voraussetzungen zum Zitieren

Um das Zitatrecht in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört vor allem, dass das verwendete Zitat einen „besonderen Zweck“ (§ 51 UrhG) erfüllt. Das heißt, die verwendeten Zitate müssen dem allgemeinen Fortschritt und nicht der persönlichen Bereicherung dienen. Ist beispielsweise eine den Sachverhalt verdeutlichende Grafik als Bildzitat zulässig, ist die Verwendung eines Fotos auf dem Cover ohne Zustimmung des Urhebers, selbst wenn dieser genannt wird, strafbar. Außerdem muss „eine innere Verbindung zwischen der zitierten Stelle und eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt“ werden (BGH, Urt. v. 20.12.2007, Aktz.: I ZR 42/05). Eine unreflektierte Übernahme fremden Gedankenguts, also ein Zitat, das lediglich der Ausschmückung des eigenen Textes dient, ist folglich nicht zulässig.

Damit ein Zitat vor Gericht und auf wissenschaftlicher Ebene zulässig ist, muss es zudem eine korrekte äußere Form besitzen. Gerade in wissenschaftlichen Arbeiten wie Dissertationen wird auf eine vollständige Nennung der Titelinformationen geachtet. Dazu gehören nicht nur der Name des Autors und der vollständige Titel, sondern auch Erscheinungsjahr und Erscheinungsort sowie ggf. der Reihentitel. Bei Aufsätzen aus Zeitschriften, Sammelbänden oder Lexika müssen zudem der Titel des Gesamtwerkes und die Seitenzahlen genannt werden. Verwendet man einen Fußnotenapparat, reicht es jedoch, die einzelnen Titel nur bei der Erstnennung oder, je nach Belieben, erst im Literaturverzeichnis vollständig aufzuführen. Ansonsten reicht ein Kurztitel, der allerdings die jeweilige Seitenzahl beinhalten muss.

Beispiele:

Monographie: Berg, Markus: Die Maximalisten. Terrorismus in der Revolution von 1905, Göttingen 2010.
Kurztitel: Berg: Maximalisten, S. 63.

Aufsatz in einem Sammelband: Barthel, Sandra: Der Nexus von Umwelt und Migration. Ein Überblick über den Forschungsstand, in: Allhoff, Steffen W./ Buciak, Sebastian K./ Maas, Achim (Hgg.): Globales Rapa Nui? Frieden und Sicherheit im Zeichen des Klimawandels, Göttingen 2011, S. 127-154.
Kurztitel: Barthel: Umwelt und Migration, S. 136.

Was ist zu zitieren?

Grundsätzlich ist jedes von anderen Autoren übernommene Gedankengut als Zitat zu kennzeichnen. Texte (Gesetzestexte, Studienabschlussarbeiten, Internetseiten etc.), Bilder (Fotos, Grafiken, Tabellen etc.), Musik oder Filme – jedes verwendete Medium muss innerhalb des formalen Rahmens mit einem Verweis auf den Autor belegt werden. Inhalte aus Lexika hingegen gelten in der Regel als Allgemeinwissen und müssen nicht mit Zitaten versehen werden. Sie können jedoch auch Widersprüche o. ä. enthalten, die mitunter für die eigene Arbeit von Interesse sind.

Ferner sollte man – gerade in wissenschaftlichen Werken – auf die Seriosität der verwendeten Materialen achten. Hierbei ist es zunächst wichtig, zwischen Quellen und Literatur zu unterscheiden. Literatur wurde von Dritten über eine oder mehrere Quellen verfasst und dient in erster Linie der Untermauerung der eigenen Thesen oder der Darstellung verschiedener Sichtweisen auf ein Thema. Hierbei ist vor allem darauf zu achten, dass man nur „zitierwürdige“ Literatur verwendet. Erscheinungsjahr und die Seriosität des Autors spielen hierbei ebenso eine Rolle wie die Nachprüfbarkeit durch Dritte. Während frei zugängliche Forschungsliteratur sich beispielsweise ideal als Beleg verwenden lässt, sollten populäre Medien wie bestimmte Zeitungen, Belletristik oder Einführungsliteratur gemieden werden.

Den eigentlichen Kern einer jeden wissenschaftlichen Arbeit bilden jedoch Quellen, da diese einen weitestgehend unverfälschten Blick auf die jeweilige Thematik ermöglichen. Dies ist auch der Grund, warum Studienabschlussarbeiten nur selten als vollwertige wissenschaftliche Leistungen anerkannt werden, da sie sich in der Regel hauptsächlich auf Literatur beziehen und wenig tatsächliche Quellenarbeit vorweisen. Für die Zitierwürdigkeit einer Quelle gelten andere Maßstäbe als bei Literatur, denn hier geht es in erster Linie nicht um Seriosität, sondern um Echtheit und Authentizität. So kann das Zitieren einer Quelle mit widersprüchlichem oder fachlich falschem Inhalt für die Analyse der zugrunde liegenden Thematik äußerst ertragreich sein. Schreibt man beispielsweise über die Darstellung eines bestimmten Ereignisses in der Öffentlichkeit, ist es durchaus legitim, Medien wie die BILD-Zeitung zu zitieren, die als erläuternde Literatur niemals Verwendung finden sollten.

Wie unterscheidet man zwischen Großzitat und Kleinzitat?

Grundsätzlich muss zwischen dem Klein- und dem Großzitat unterscheiden werden. Unter einem Kleinzitat versteht man das auszugsweise Zitieren aus einem fremden Werk. Wörtlich heißt es im Gesetz, „Stellen eines Werkes“ dürfen zitiert werden, also jeweils nur kleine Ausschnitte. Die genaue Grenze zwischen Groß- und Kleinzitat ist nicht geregelt. Im Urheberschutzgesetz heißt es lediglich, der „Umfang [müsse] durch den […] Zweckgerechtfertigt“ sein (§ 51 UrhG). Als Faustregel gilt: Aus umfangreichen Werken darf mehr, aus weniger umfangreichen entsprechend weniger zitiert werden. In jedem Fall aber muss das zitierte Werk bereits mit Zustimmung des Berechtigten – in der Regel dem Urheber – veröffentlicht worden sein. Aus unveröffentlichten Werken darf dagegen nur zitiert werden, wenn der Urheber dies gestattet hat.

Neben dem Kleinzitat besteht auch die Möglichkeit, einzelne Werke nicht nur teilweise, sondern zur Gänze zu zitieren. Nach dem Wortlaut des Gesetzes darf dieses so genannte Großzitat allerdings nur für wissenschaftliche Werke „zur Erläuterung des Inhalts“ (§ 51 Abs. 1 UrhG) in Anspruch genommen werden. Als wissenschaftliche Werke gelten in diesem Zusammenhang jedoch nicht nur universitäre Schriften wie Forschungsarbeiten oder Dissertationen, sondern auch populärwissenschaftliche Literatur, die der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnis dient. Wie beim Kleinzitat ist auch hier Voraussetzung, dass das Werk bereits veröffentlicht worden ist.

Neben dem im Gesetz ausdrücklich geregelten Großzitat gestatten die Gerichte in ständiger Rechtsprechung auch das so genannte „kleine Großzitat“ (oder „große Kleinzitat“). Dem Zitatrecht wird hiernach eine so große Bedeutung zuerkannt, dass es auch möglich sein soll, ganze Werke in nicht-wissenschaftlichen Publikationen zu zitieren. Hiermit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass manche Werkarten zum Zitieren in kleinen Teilen nicht geeignet sind. Dies gilt insbesondere für Fotos oder Werke der bildenden Kunst (zum Beispiel Skulpturen). Ein Foto sagt im Regelfall nur dann etwas aus, wenn man es im Ganzen betrachten kann. Soweit ein Zitatzweck vorliegt, ist es also zum Beispiel möglich, ein Foto in einem Prosa-Text zu zitieren.

Wie unterscheidet man zwischen wörtliche Zitate und indirekte Zitate?

Bei der Angabe von Zitaten wird in der Regel unterschieden zwischen wörtlichem und indirektem Zitat. Wörtliche Zitate werden durch Anführungszeichen gekennzeichnet und beinhalten wortwörtliche Textpassagen. Diese müssen exakt wiedergegeben werden, Abweichungen, zum Beispiel aus grammatikalischen Gründen, sind in Klammen anzugeben. Auch Rechtschreibfehler sind zu übernehmen, sollten jedoch durch sic (Lateinisch für so) gekennzeichnet werden.

Beispiel: Der Autor bezeichnet dieses Problem als ein „nicht zu lösende[s] Dilemma“ und erlaubt „keinerlei Widerspruhch [sic]“.

Wörtliche Zitate sollten jedoch eher in Maßen verwendet werden, da sonst der Eindruck einer unreflektierten Übernahme der fremden Inhalte entstehen kann. Stattdessen bietet es sich also an, die übernommenen Gedankengänge in indirekter Rede oder paraphrasiert wiederzugeben. In diesem Fall kann auf die Anführungszeichen, nicht aber auf den Nachweis in Form einer Fußnote verzichtet werden. Der jeweilige Beleg sollte dann durch ein „Vgl. …“ o.ä. eingeleitet werden.

Wie zitiere ich Internetquellen?

Viele Artikel und Bücher werden heutzutage auch oder sogar ausschließlich im Internet publiziert. Das hat den Vorteil, dass viele wichtige Informationen online verfügbar sind und bequem vom eigenen PC aus abgerufen werden können. Doch die Schnelllebigkeit und Anonymität des Internets birgt auch Gefahren, Inhalte besitzen oft keine Konstanz und Autoren verbergen sich hinter Pseudonymen. Möchte man daher Websites zitieren, muss man in gesteigertem Maße auf die Seriosität der Seiten und der Autoren achten und in jedem Fall Seiten meiden deren Urheber nicht angegeben ist.

Aber auch wenn man sich der Seriosität der Website sicher ist, müssen bei der Zitation einige Sonderregeln beachtet werden. Zwar werden Autor und Titel des verwendeten Textes ebenso aufgeführt wie bei Printmedien, doch auf Erscheinungsort und –jahr kann man logischerweise verzichten. Stattdessen müssen die vollständige Internetadresse (URL) sowie der genaue Zeitpunkt des Abrufes, idealerweise die exakte Uhrzeit, genannt werden. Da URLs jedoch häufig länger sind als eine Zeile, stellt sich die Frage nach der Silbentrennung. Da Bindestriche oft Bestandteile von Internetadressen sind, sollte man beim Zeilenumbruch auf sie verzichten. Anderenfalls könnten sie fälschlicherweise als Bestandteil der URL angesehen werden. Es empfiehlt sich daher, bei der Angabe der URLs auf eine automatische Silbentrennung zu verzichten und stattdessen mit manuellen Zeilenumbrüchen selbst nachzuhelfen. Außerdem sollte auf das Unterstreichen der Internetadresse verzichtet werden, da anderenfalls Unterstriche als Leerzeichen wahrgenommen werden könnten. Auf Seitenzahlen kann in der Regel verzichtet werden, lediglich beim Zitieren von PDFs müssen diese, wie bei Printmedien, angegeben werden.

Beispiel:

Dekanat der Medizinischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena (Hg.): Empfehlungen zur Zitierweise in Dissertationsschriften der Medizinischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena, URL: http://www.uniklinikum-jena.de/MedWeb_media/Downloads/ Dekanat_Promotionsstelle/Formulare/Zitierweise.pdf, aufgerufen am 30.12.2022 um 16:58 Uhr, S. 8.

Wie zitiere ich ein Bild?

Bildzitate, also Photographien, Grafiken, Abbildungen etc., deren Urheber man nicht selbst ist, sind in wissenschaftlichen Arbeiten nach § 51 UrhG zulässig. Wie bei jedem anderen Zitat auch ist Voraussetzung, dass das zitierte Bild unverändert (auch nicht beschnitten oder verfärbt) wiedergegeben und mit einer vollständigen Quellenangabe belegt wird. Außerhalb des wissenschaftlichen Kontextes ist ein solches Bildzitat nicht zulässig und verstößt gegen den Urheberschutz. So ist auch der Einsatz eines Bildes für die Gestaltung des Covers ohne Einverständnis des Rechtsinhabers strafbar, selbst wenn es sich bei dem zu veröffentlichen Buch um eine wissenschaftliche Arbeit handelt. Aus diesem Grund verwendet SIEVERSMEDIEN für die Covergestaltung vor allem Fotografien und Grafiken von Adobe Stock oder Vectorstock, an denen er die Rechte erwirbt. Autoren, die sich ein bestimmtes Bild auf ihrem Cover wünschen, sollten daher zunächst den Urheber um sein Einverständnis bitten.

Harvard-Zitierweise

Eine Alternative zur herkömmlichen zitierweise über einen Fußnotenapparat ist die so genannte „Amerikanische Zitierweise. Hierbei wird das Zitat direkt im laufenden Text in Klammern mittels Kurzzitierweise belegt. Es finden sich meist nur Angaben zum Namen des Autors, dem Erscheinungsjahr und der Seitenzahl, in seltenen Fällen wird auch der Titel (meist abgekürzt) genannt. Beispiel: (Berg, 2010, S. 63). Die vollständigen Titelinformationen finden sich erst im Literaturverzeichnis. Unterschiede zwischen direktem Zitat und indirektem Zitat werden nicht gemacht, ob Sie also wörtlich in Anführungszeichen zitieren oder den Inhalt in eigenen Worten wiedergeben ist für den Beleg unerheblich. Die Wahl zwischen Fußnoten- oder amerikanische Zitierweise hängt meist vom Stil des Fachbereichs ab. So ist in vielen Natur- und Sozialwissenschaften die Zitierung in Klammern schon lange üblich, während Historiker oder Juristen die Fußnoten vorziehen.

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